Handwerkersuche
Die Handwerker der Netzwerk-Schutzgemeinschaften müssen sich grundsätzlich vom Landeskriminalamt als Errichter für mechanischen Einbruchschutz und/oder als Errichter für elektronischen Einbruchschutz anerkennen lassen.
Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und den Umkreis in km, in dem gesucht werden soll, ein.
Weitere Übersicht
Sie finden die Handwerksbetriebe auch auf den Referenzlisten unserer Schutzgemeinschaften.