Sicherheitslexikon

Errichterliste

In fast allen Bundesländern in Deutschland führen die Landeskriminalämter Listen mit Unternehmen, die vom jeweiligen Landeskriminalamt als Errichter für mechanischen und/oder elektronischen Einbruchschutz anerkannt sind.
Die Unternehmen haben damit nachgewiesen, dass sie in der Lage sind, die von der Polizei empfohlene geprüfte/zertifizierte Sicherheitstechnik gemäß der einschlägigen Normen korrekt einzubauen und soweit notwendig zu warten.

Diese Listen heißen meist "Adressennachweise" und werden oft als "Errichterlisten" bezeichnet.

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