Aktuelle Förderungen

Hier finden Sie Informationen und Links zu Einbruchschutz-Förderprogrammen, Steuerbonus für Handwerkerleistungen und Versicherungsnachlass für Plaketteninhaber.

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Förderung der KfW

Für EigentümerInnen und MieterInnen von Wohngebäuden bietet die KfW zinsgünstige Kredite aus dem Förderprogramm:

  • "Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)" der KfW

Förderfähige Einbruchschutzmaßnahmen:

  • Haus- und Wohneingangstüren der Widerstandsklasse RC 2, DIN EN 1627, oder besser
    (max. U-Wert = 1,3 W/m2K, wenn Tür in thermischer Gebäudehülle eingebunden)
  • Garagentore und -zugänge der Widerstandsklasse WK 2, DIN V ENV 1627, oder besser (förderfähig bei direkter Verbindung von Garage zu Wohnhaus)
  • Tür-Nachrüstungen nach DIN 18104 Teil 1 oder Teil 2
  • Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügelfunktion nach DIN 18251, Klasse 3 oder besser
  • Einsteckschlösser nach DIN 18251, Klasse 4 oder besser
  • Schutzbeschläge nach DIN 18257 ab Klasse ES 1
  • Verglasung ab P4A nach DIN EN 356
  • Fenster/Fenstertür-Nachrüstungen nach DIN 18104 Teil 1 oder Teil 2
  • Gitter und Lichtschachtabdeckungen der Widerstandsklasse RC 2, DIN EN 1627, oder besser
  • Rollläden und Klappläden der Widerstandsklasse RC 2, DIN EN 1627, oder besser
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, DIN EN 50131, Grad 2 oder besser
  • Gefahrenwarnanlagen (SmartHome), DIN VDE V 0826-1
  • Nebenarbeiten: Maßnahmen zur ergänzenden Beschriftung, z. B. mit Braille- oder Reliefschrift, taktile Markierungen an Handläufen an Treppenan- und austritten / Markierungen zur tastbaren Orientierung / Maler-, Putz- oder Estricharbeiten / notwendige Folgearbeiten an angrenzenden Bauteilen / Elektroarbeiten, z. B. Verlegung von Steckdosen und Einbau zusätzlicher Steckdosen

Kredit:

Die förderfähigen Maßnahmen werden über ein Darlehen gefördert. Die Darlehenshöhe beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. 

Ansprechpartner - Kredit:
Persönliche Beratung bieten die Finanzierungspartner der KfW. Dies ist in vielen Fällen Ihre Hausbank.

Wichtige Hinweise:

  • Der Antrag auf Fördermittel muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
  • Die Arbeiten sind durch ein Fachunternehmen auszuführen (keine Förderung von Eigenleistung oder Leistung privater Helfer).
  • Die KfW stellt ein Formular für eine Fachunternehmerbestätigung zur Verfügung, die Bauherren zur eigenen Dokumentation nutzen können.
  • Einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren werden mit der „Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG EM)“ durch das Bafa gefördert.

Weitere Informationen:

                                  
  
                                                                          Alle Angaben ohne Gewähr 

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Förderung des Bafa

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bietet für Eigentümer und Mieter Zuschüsse aus dem Förderprogramm

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

In Kombination mit Energieeffizienz förderfähige Einbruchschutzmaßnahmen:

Für das BEG-Programm gelten technische Mindestanforderungen (wie die Einhaltung maximale u-Werte) und Förderbedingungen (wie die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten (EEE)), die auch bei Einbruchschutzmaßnahmen eingehalten werden müssen.

    Zuschuss:
    Die Höhe des Zuschusses beträgt für Einzelmaßnahmen 20% der förderfähigen Kosten und 50% der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung.

    Weitere Informationen:

                                                                                                                  Alle Angaben ohne Gewähr  

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    Weitere Förderprogramme

    • ggf. kommunale Förderprogramme
      jeweilige Stadt-/Kreisverwaltung

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    Bank-Darlehen

    Ob bei Neubauten oder im Fall von Modernisierung und Umbau können Banken und Bausparkassen bei der Finanzierung unterstützen. Hier lohnt sich der Vergleich verschiedener Angebote, um die passenden Konditionen zu finden. Im Bereich von Modernisierung und Renovierung bieten Finanzdienstleister z. B. Kredite ohne grundbuchliche Absicherung und konstante Raten bis zur vollständigen Rückzahlung.

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    Steuerbonus für Handwerkerleistungen

    Wer in seiner Wohnung oder seinem Haus 

    • Erhaltungsmaßnahmen, 
    • Modernisierungsmaßnahmen oder 
    • Renovierungsmaßnahmen 
    • von einem Handwerker 

    durchführen lässt, kann einen Steuerbonus (§ 35 a EStG) für die in Rechnung gestellten Arbeitskosten erhalten. 
    Die Entscheidung darüber trifft das zuständige Finanzamt im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuerklärung.

    Unser Tipp
    Achten Sie darauf, dass in Ihren Handwerkerrechnungen die Arbeitskosten separat ausgewiesen sind, die Mehrwertsteuer angegeben ist und der Betrag auf das Konto des Handwerksbetriebs überwiesen wurde. Reichen Sie die Rechnung(en) mit der Steuererklärung beim Finanzamt ein.

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    Nachlass auf die Hausratversicherung

    Die Versicherer im Netzwerk „Zuhause sicher“ geben einen Nachlass auf die Hausratversicherung, wenn man eine Präventionsplakette erhalten hat. Sprechen Sie dazu Ihr Versicherungsbüro an.

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    Quellen:

    www.kfw.de, KfW
    www.nrwbank.de, NRW-Bank
    www.foerderdatenbank.de, Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
    www.bafa.de, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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