KfW-Förderung: Mittel aufgebraucht

Die KfW teilt mit, dass die Fördermittel für Einbruchschutz erschöpft sind.

Daher können keine Anträge mehr zum Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) gestellt werden.

Zugesagte Anträge sind nicht betroffen – hier ist der Zuschuss reserviert.

Weitere Informationen auf der Homepage der KfW.

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