Aktuelle Förderungen
Hier finden Sie Informationen und Links zu Einbruchschutz-Förderprogrammen, Steuerbonus für Handwerkerleistungen und Versicherungsnachlass für Plaketteninhaber.
Seitenübersicht:
Förderung der KfW
Für EigentümerInnen und MieterInnen von Wohngebäuden bietet die KfW zinsgünstige Kredite aus dem Förderprogramm:
- “Altersgerecht Umbauen - Kredit (159)”
Förderfähige Einbruchschutzmaßnahmen:
- einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
- einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
- Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser, Kastenriegelschlösser
- Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren, z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, abschließbare Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen
- einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
- Einbruch- und Überfallmeldeanlagen (Infraschallanlagen werden nicht gefördert)
- Gefahrenwarnanlagen sowie Sicherheitstechnik in Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
Details zu den technischen Mindestanforderungen:
Technische Mindestnforderugen und förderfähige Maßnahmen
Kredit für Einbruchschutzmaßnahmen:
Die förderfähigen Maßnahmen werden über ein Darlehen gefördert. Die Darlehenshöhe beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Persönliche Beratung bieten die Finanzierungspartner der KfW, i. d. R. ist dies die Hausbank.
Wichtige Hinweise:
Der Antrag auf Fördermittel muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Die Arbeiten sind durch ein Fachunternehmen auszuführen
Weitere Informationen:
Altersgerecht umbauen - Infoseite der KfW
Alle Angaben ohne Gewähr |
Förderung des Bafa
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bietet für Eigentümer und Mieter Zuschüsse aus dem Förderprogramm
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Förderfähige Maßnahmen:
- einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren
- einbruchhemmende Fenster, Fenstertüren und -rahmen
- Pilzkopfverriegelungen, drehgehemmter Fenstergriff, Sicherheitsverglasung, selbstverriegelnde Mehrfachverriegelung, Sicherheitsrosette, verdeckt liegender Profilzylinder oder Sicherheitsprofilzylinder, Bandseitensicherung etc.
- Nachrüstsysteme wie Beschläge und Schlösser, Mehrfachverriegelungssysteme mit Sperrbügelfunktion sowie Einsteckschlösser
- einbruchhemmendes Glas
Details zu den technischen Mindestanforderungen:
Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen
Zuschuss für Einbruchschutzmaßnahmen
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15% der förderfähigen Ausgaben.
Wichtige Hinweise:
Für das BEG-Programm gelten technische Mindestanforderungen (wie die Einhaltung maximale u-Werte) und Förderbedingungen (wie die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten (EEE)), die auch bei Einbruchschutzmaßnahmen eingehalten werden müssen.
Weitere Informationen:
Sanierung Wohngebäude - Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle
Alle Angaben ohne Gewähr |
Weitere Förderprogramme
- ggf. kommunale Förderprogramme
jeweilige Stadt-/Kreisverwaltung
- Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- Soziale Wohnraumförderung - Mietwohnungsbau
zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen; Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank); zuständige Wohnraumförderstelle Niedersachsen
- Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand (RL BestandsInvest)
zuständiges Amt für Wohnungswesen; NRW.BANK
- Energetische Sanierung von Wohnraum
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Mehrgenerationenwohnen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen (ThürModR-Mietwohnungen)
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Bank-Darlehen
Ob bei Neubauten oder im Fall von Modernisierung und Umbau können Banken und Bausparkassen bei der Finanzierung unterstützen. Hier lohnt sich der Vergleich verschiedener Angebote, um die passenden Konditionen zu finden. Im Bereich von Modernisierung und Renovierung bieten Finanzdienstleister z. B. Kredite ohne grundbuchliche Absicherung und konstante Raten bis zur vollständigen Rückzahlung.
Steuerbonus für Handwerkerleistungen
Wer in seiner Wohnung oder seinem Haus
- Erhaltungsmaßnahmen,
- Modernisierungsmaßnahmen oder
- Renovierungsmaßnahmen
- von einem Handwerker
durchführen lässt, kann einen Steuerbonus (§ 35 a EStG) für die in Rechnung gestellten Arbeitskosten erhalten.
Die Entscheidung darüber trifft das zuständige Finanzamt im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuerklärung.
Unser Tipp
Achten Sie darauf, dass in Ihren Handwerkerrechnungen die Arbeitskosten separat ausgewiesen sind, die Mehrwertsteuer angegeben ist und der Betrag auf das Konto des Handwerksbetriebs überwiesen wurde. Reichen Sie die Rechnung(en) mit der Steuererklärung beim Finanzamt ein.
Nachlass auf die Hausratversicherung
Die Versicherer im Netzwerk „Zuhause sicher“ geben einen Nachlass auf die Hausratversicherung, wenn man eine Präventionsplakette erhalten hat. Sprechen Sie dazu Ihr Versicherungsbüro an.
Quellen:
www.kfw.de, KfW
www.nrwbank.de, NRW-Bank
www.foerderdatenbank.de, Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
www.bafa.de, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle