Ein Einbruch: Und jetzt?

Es ist ein Alptraum: Beim Nachhausekommen öffnet man arglos die Haustür und steht im Chaos – ein Einbruch. Schubladen durchwühlt, verschiedenste Dinge wild auf dem Boden verstreut. Überrascht man den Einbrecher womöglich noch auf frischer Tat?

Im ersten Schock ist guter Rat teuer und es stellt sich die Frage, wie man im Falle eines Einbruchs richtig handelt. 

Seitenübersicht:

Ist der Einbrecher noch im Haus?

EinbrecherInnen wollen in der Regel unbemerkt bleiben. Wenn man sich lautstark bemerkbar macht, kann das die TäterInnen in die Flucht treiben. Allerdings sollte man vermeiden, sich dem Fliehenden in den Weg zu stellen. Das kann zu gefährlichen Kurzschlussreaktionen des Täters führen. Fühlt er sich in die Enge getrieben, kann er sein Einbruchwerkzeug, meist einen Schraubendreher, als Waffe einsetzen.

Auch versuchen zu wollen, den Täter zu überwältigen, ist meist keine gute Entscheidung. Man selbst überschätzt womöglich seine Fähigkeiten und der Einbrecher steht unter enormem Stress. Besser kein Risiko eingehen. Sicherer ist es, den Täter entkommen zu lassen und sich dafür Dinge einzuprägen, die der Polizei Ermittlungsansätze bieten.

Hinweise zu Aussehen und Größe des Täters, zur Fluchtrichtung und, wenn ein Auto benutzt wurde, Angaben zum Fluchtfahrzeug, wie Farbe, Marke und Kennzeichen helfen der Polizei bei der Ermittlungsarbeit.

Nach oben

Einbruch entdeckt: Erste Schritte

Kommt man heim und bemerkt einen Einbruch, heißt es als erstes: Ruhe bewahren. Dann ist es ratsam, Haus oder Wohnung gleich wieder zu verlassen, um keine Spuren zu zerstören. Im nächsten Schritt sollte man die Notrufnummer 110 wählen und die Polizei verständigen. Außerdem sollte man auch unmittelbar mit seinem Versicherer Kontakt aufnehmen, um den Einbruch zu melden und zu klären, wie hier das weitere Vorgehen ist. 

Die Polizei macht sich in der Wohnung auf Spurensuche. Wenn sie ihre Arbeit beendet hat, gibt sie die Wohnung wieder frei. Auch der Versicherer benötigt meist einen Einblick in die unveränderte Wohnung, um den Schaden einschätzen zu können. Damit sollte man erst anfangen aufzuräumen, wenn auch der Versicherer die Wohnung wieder freigegeben hat.

Nach oben

Stehlgutliste und Wertgegenstandsliste

Versicherung und Polizei werden meist eine Stehlgutliste benötigen, in der alles aufgelistet wird, was gestohlen oder beschädigt wurde. Wenn möglich, sollte auch der Wiederbeschaffungswert eines jeden gestohlenen Gegenstands angegeben werden. Gegenüber der Versicherung helfen Kaufbelege und eine Wertgegenstandsliste bei der Schadenabrechnung. 

Mit der Wertgegenstandliste kann man sich im Vorfeld für den Fall der Fälle rüsten. Darin können alle Wertgegenstände eingetragen, Individualnummern angegeben, Kaufbelege angehangen und auf Fotos verwiesen werden. Bei Handys kann im Schadenfall die IMEI-Nummer hilfreich sein, diese findet sich über *#06# im Gerät.

Nach oben

Einbruch anzeigen: Deshalb ist es wichtig

Die Aufklärungsquote bei Einbruchdiebstählen ist eher gering - die Wahrscheinlichkeit, dass das Diebesgut gefunden und die TäterInnen zur Rechenschaft gezogen werden, ist es damit auch. 

Dennoch ist die Anzeige eine Chance und bietet der Polizei womöglich neue Ermittlungsansätze. Für Versicherte, die mit ihrem Versicherer den Schaden regulieren möchten, ist eine sofortige Anzeige bei der Polizei zudem unerlässlich. Die Anzeige gehört in Hausratverträgen – hier werden in der Regel Einbruchdiebstahlschäden versichert – üblicherweise zu den sogenannten Standardobliegenheiten für VersicherungsnehmerInnen.

Nach oben

Zurück ins normale Leben

Im besten Fall ersetzt der Versicherer den materiellen Schaden und unterstützt bei der Reparatur der Schäden an Fenstern und Türen.

Für die Seele von Einbruchsopfern ist der Weg zurück in die Normalität oft nicht so einfach. Erste Anlaufstelle kann der polizeiliche Opferschutz sein. Daneben bieten einige Versicherer in ihren Hausratversicherungen Einbruchopfern psychlogische Unterstützung an.

Nicht nur emotional, sondern auch mit Blick auf die objektive Sicherheit, kann es hilfreich sein, selbst zum eigenen Schutz tätig zu werden. Hier bietet sich die polizeiliche Einbruchschutz-Beratung an. Polizeiliche FachberaterInnen informieren kostenlos und neutral wie man sich durch richtiges Verhalten, Anwesenheitssimulation und geprüfte Sicherheitstechnik optimal vor Einbrüchen schützen kann. Im nächsten Schritt kann man die technischen Empfehlungen der Polizei gemeinsam mit einem Fachbetrieb umsetzen. Und schließlich lässt sich der Weg zum sicheren Zuhause mit der “Zuhause sicher”-Präventionsplakette abschließen.

Nach oben

Cookie-Popup anzeigen