Einbruchschutz durch Alarmanlagen

Überfall- und Einbruchmeldeanlagen können in Kombination mit mechanischer Sicherheitstechnik zusätzlichen Einbruchschutz bieten. Sie sollten von einem qualifizierten Fachbetrieb eingebaut und betreut werden.

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Gefahrenwarnanlage vs. Gefahrenmeldeanlage

Zu "Alarmanlagen" zählen Gefahrenmeldeanlagen und Gefahrenwarnanlagen. Sie können vor einer Gefahr - wie Einbruch - warnen oder diesen melden, sie jedoch nicht unmittelbar verhindern. Auf EinbrecherInnen können Alarmanlagen abschreckend wirken, da das Entdeckungsrisiko für die TäterInnen erhöht wird.

Gefahrenwarnanlagen
Gefahrenwarnanlagen können z. B. bei Einbruch, Brand oder austretendem Wasser (abwesende) HausbewohnerInnen frühzeitig warnen. Gefahrenwarnanlagen können als SmartHome-System ausgeführt sein. Anforderungen an ein solches System sind in der DIN VDE V 0826-1 beschrieben.

Gefahrenmeldeanlagen
Wenn es um Einbruchschutz geht, dann stehen bei den Gefahrenmeldeanlagen die Einbruchmeldeanlagen (EMA) und Überfallmeldeanlagen (ÜMA) im Fokus. Einbruch- und Überfallmeldeanlagen sind ab VdS-Klasse 2 bzw. Grad 2 nach DIN EN 50131 empfehlenswert.

Basis: Mechanischer Einbruchschutz
Die Polizei empfiehlt für private Häuser und Wohnungen, Alarmanlagen immer in Kombination mit mechanischem Einbruchschutz an Fenstern und Türen zu verwenden.

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Einbruchschutz: Überfall- und Einbruchmeldeanlagen

Überfall- und Einbruchmeldeanlagen gibt es in verschiedenen Klassen (VdS) bzw. in unterschiedlichen Graden (DIN). Diese Einteilung richtet sich nach der Höhe des Einbruchrisikos.
Daneben kann man verschiedene Typen von Einbruchmeldeanlagen unterscheiden, die insbesondere nach der Art der Nutzung, den örtlichen Gegebenheiten und Umweltfaktoren differenziert werden.

Achten Sie bei der Auswahl einer Einbruchmeldeanlage darauf, dass 

  • es sich um eine VdS- bzw. DIN-geprüfte Überfall- und Einbruchmeldeanlage handelt,
  • die geprüfte Überfall- und Einbruchmeldeanlagen den polizeilich empfohlenen Mindestsicherheitsgrad aufweisen,
  • Ihr Elektrotechnikbetrieb sie nach den einschlägigen Bestimmungen – insbesondere der DIN EN 50130, 50131, 50136,  DIN VDE 0830 und der DIN VDE 0833 Teile 1 und 3 – errichtet, wartet und instandhält,
  • die sogenannte "Zwangsläufigkeit" berücksichtigt wird, sodass Falschalarme minimiert werden,
  • sichergestellt ist, dass die Überfall- und Einbruchmeldeanlage mit einer nach EN 50518 zertifizierten, 24-Stunden besetzten Notruf- und Servicestelle (NSL) verbunden ist, die im Alarmfall die erforderliche Maßnahmen in Gang setzt.

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Der richtige Grad für Ihren Einbruchschutz

Je nach Einbruch-Risiko unterscheidet die DIN EN 50131 vier Grade bei Überfall- und Einbruchmeldeanlagen. Je höher der Grad desto höher die Anforderungen an die Überfall- und Einbruchmeldeanlage.

Empfehlung: Grad-2-Einbruchmeldeanlagen
Für „normale“ Häuser und Wohnungen empfiehlt die Polizei Einbruchmeldeanlagen mit Grad 2 (= VdS-Klasse A). Diese Einbruchmeldeanlagen sind auf den Schutz von Personen und kleineren Wohnobjekten ausgerichtet.

Bitte beachten Sie: Einbruchmeldeanlagen mit Grad 1 liegen unterhalb der polizeilichen Anforderungen – sie werden nicht von der Polizei empfohlen.

Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Grad 3 (= VdS-Klasse B) oder Grad 4 (= VdS-Klasse C) finden ihren Einsatz insbesondere dann, wenn Personen, Wohnobjekte, Gewerbeobjekte oder öffentliche Einrichtungen mit ggf. hoher Gefährdung geschützt werden sollen.

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Der richtige Typ für Ihren Einbruchschutz

Es gibt die unterschiedlichsten Arten geprüfter Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Grad 2. Dies liegt daran, dass je nach Ort, Nutzung oder auch Umwelteinfluss unterschiedliche Anforderungen an die Überfall- und Einbruchmeldeanlage gestellt werden.

Überfall- und Einbruchmeldeanlagen können z. B. Fenster und Türen überwachen – dann bieten sich u. a. an:

  • Öffnungsmelder
  • Verschlussmelder
  • Durchbruchmelder

Daneben kann man von einer Überfall- und Einbruchmeldeanlage auch Räume überwachen lassen, z. B. durch:

  • Bewegungsmelder
  • Infrarotschranken
  • Lichtschranken

Eine weitere Möglichkeit besteht in der Sicherung von Wänden z. B. durch:

  • Alarmdrahttapeten
  • Körperschallmelder

Der Markt ist vielfältig und bietet auch einige qualitativ minderwertige Alarmanlagen an – die z. B. auf alltägliche Umwelteinflüsse reagieren und damit oft Falschalarme produzieren. Bei der Entscheidung für eine Überfall- und Einbruchmeldeanlage kann daher die qualifizierte Beratung durch einen Fachbetrieb eine gute Unterstützung sein.

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Einbruchschutz: Beratung

Nutzen Sie das Informationsangebot Ihrer polizeilichen Beratungsstelle und die Beratung zur Projektierung und Montage von Fachbetrieben:

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Quelle:

Ungebetene Gäste, Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes 
www.einbruchschutz.polizei-beratung.de, Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

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