Einbruchschutz: Wertsachen sichern

EinbrecherInnen werden magisch angezogen, wenn sie durch ein Fenster Geld, Schmuck, Fotoapparat und andere Wertsachen sehen.

Empfehlung:
Lassen Sie Wertsachen nicht offen im Haus herumliegen. Wertsachen, die Sie nur selten brauchen – wie wichtige Dokumente, Gold oder besonderer Schmuck –, können in einem Bankschließfach sicher aufgehoben werden. Wertsachen, die Sie gerne im Haus haben möchten – wie Sparbücher, Bargeld oder Schmuck – finden in einem Tresor eine sichere Aufbewahrung.

Seitenübersicht:

Was zählt zu den Wertsachen?

Zu den Wertsachen zählen z. B.:

  • Schmuck, Edelsteine, Perlen, Armband- und Taschenuhren
  • Münzen, Medaillen, Edelmetalle, Briefmarken, Kunstwerke
  • Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
  • Sparbücher, Wertpapiere
  • Zeugnisse, Geburts-/Heiratsurkunden, Fahrzeugbrief
  • Versicherungspolicen, Testament, Patientenverfügung
  • Daten auf Festplatten und USB-Sticks

Auch Zweitschlüssel und Passwörter sollten sicher aufbewahrt werden. Manches, wie Waffen, ist zudem gemäß Gesetz besonders zu sichern.

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Für den Ernstfall: Die Wertgegenstandsliste

Die Polizei empfiehlt, eine Wertgegenstandsliste anzulegen. In eine solche Liste sollten die wichtigsten Daten des Gegenstandes eingetragen werden (z. B. Bezeichnung, Hersteller/Marke, Registernummer, individuelle Merkmale, Neuwert, Kaufdatum). 

Zudem kann die Wertgegenstandsliste durch Farbfotos der Wertgegenstände ergänzt werden. Sowohl die Wertgegenstandsliste als auch die Fotos (ob als Papierfoto oder digital z. B. auf einem Stick) sollten Sie sicher aufbewahren - bspw. im Bankschließfach.

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Zur Sicherheit Tresore

EinbrecherInnen suchen keine Tresore, aber sie finden sie. Geldkassetten und einfache Blechschränke sind damit nicht geeignet, um die TäterInnen davon abzuhalten, den Inhalt oder gar das ganze Behältnis mitzunehmen.

Einbruchschutz
Wenn Sie sich für einen Tresor entscheiden, dann ist ein Produkt empfehlenswert, das nach EN 1143-1 geprüft oder zertifiziert ist und mindestens den Grad 0 bzw. Grad N (Null) besitzt. Einen solchen Tresor erkennen Sie an einer Prüfplakette, die von RAL, VdS oder ECB-S vergeben wurde.

Brandschutz
Möchten Sie Ihre Wertsachen auch im Brandfall sicher aufbewahrt wissen, können Sie auf die Brandschutzprüfung des Tresors nach DIN EN 1047-1 achten. Einige Tresore können zudem Spritzwasserschutz - z. B. gegen Löschwasser der Feuerwehr - besitzen. Wasserdicht sind sie jedoch nicht.

Gewicht
Die Versicherer fordern in der Regel ein Nettoeigenwicht des Tresors von mindestens 200 kg. Bitte beachten Sie, dass Wertschutzschränke unter 1.000 kg nach Herstellerangaben fest verankert werden müssen. Damit ist es ratsam in diesen Fällen, die statische Belastbarkeit des Bodens zu beachten, Vorsicht bei Fußbodenheitung walten zu lassen und nur werkseitig vorgesehenes Befestigungsmaterial zu verwenden.

Schlösser
Häufige Verwendung finden elektronische Tastenschlösser. Hier wählt man einen sicheren Code, den es sich dann zu merken gilt. Möchte man sich nicht auf sein Gedächtnis verlassen, kann man sich z. B. für ein biometrischen Schloss entscheiden. Hier lassen sich verschiedene Fingerabdrücke einspeichern. Daneben werden Tresore auch mit Doppelbartschloss angeboten. Allerdings fordern die Versicherer, dass der Schlüssel außerhalb des Versicherungsortes aufzubewahren ist.

Alarmanlage
Tresore können an eine Einbruchmeldeanlage angeschlossen werden. Wichtig ist, die Ausrüstung des Tresors mit den notwendigen elektronischen Komponenten bereits in der Bestellung zu berücksichtigen. Denn eine nachträgliche Änderung führt zum Verlust des Prüfstatus.

Versicherungsschutz
Je höher der Widerstandsgrad des Tresors, desto höher der mögliche Versicherungsschutz für die Wertsachen darin. Denken Sie bei der Auswahl von Widerstandsgrad und Größe an zukünftige Anpassungen der Wertsachensumme - z. B. durch eine größere Menge von Gegenständen oder durch ihre Wertsteigerung. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, den für die vorhandenen Wertsachen erforderlichen Widerstandsgrad mit dem Versicherer abzustimmen.

Tipps:

  • Behandeln Sie Ihre Absicht, einen Tresor anzuschaffen, vertraulich
  • Wählen Sie einen versteckten Standort, möglichst ohne Zutritt für Dritte
  • Stimmen Sie die Maße auch auf die zu passierenden Türen und Treppenhäuser ab
  • Sprechen Sie für Einkauf und Montage Hersteller oder Facherrichter an.

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Schließfächer

Vielleicht besitzen Sie Wertsachen, die Sie lieber außerhalb des eigenen Zuhauses aufbewahren möchten? Dann kann ein Schließfach nützlich sein.

Neben Geldinstituten gibt es auch bankenunabhängige Anbieter. Der Vergleich von Zugangszeiten, Mietkosten, Versicherungsschutz, Kündigungsgristen und zur Einlagerung erlaube Gegenstände ist empfehlenswert. Achten Sie auch darauf, dass das Schließfach rückseitig unzugänglich ist.

Falls eine Versicherung der eingelagerten Gegenstände nicht im Mietpreis enthalten ist, kann ggf. eine Absicherung über die eigene Hausratversicherung erfolgen.

Zur Sicherheit sollten Sie den Schließfachschlüssel nicht oder unklar beschriften und den Schlüsselverlust versichern.

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Waffenschränke

Wenn Sie Waffen besitzen, sind Sie zur sicheren Waffenaufbewahrung verpflichtet. Den gesetzlichen Anforderungen können Sie gerechtwerden, wenn Sie einen Waffenschrank geprüft nach DIN EN 1143-1 ab Grad 0 verwenden. Achten Sie darauf, dass je nach Waffen und Waffenschrank eine unterschiedliche Waffenanzahl erlaubt ist.

Hinweis
Legen Sie vor der Anschaffung eines Waffenschranks der zuständigen Behörde ein Waffenaufbewahrungskonzept gemäß §§ 36 WaffG und 13, 14 AWaffV vor.

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Künstliche DNA?

Produktkennzeichnungstechnologien – häufig als „künstliche DNA“ bezeichnet – verfolgen die Idee, durch die Markierung von Wertgegenständen, TäterInnen von einem Diebstahl abzuschrecken bzw. bei einem dennoch erfolgten Diebstahl, sichergestellte Gegenstände eindeutig ihrem Besitzer wieder zuzuordnen.

Während die Markierung von Gegenständen mit „Mikropunkten“ meist ganz einfach vorgenommen werden kann, ergeben sich für die Analyse der „künstlichen DNA“ zahlreiche Hürden. Dazu gehören Themen wie Markierungsbeständigkeit, Datenschutz und Datensicherheit sowie legale Besitzweitergabe (z. B. Verkauf) genauso wie Fragen der Zugriffsmöglichkeiten von Polizeibehörden auf die entsprechenden Datenbanken und ihre bundesweite Ausstattung mit Detektions- und Auswertetechnik.

Da die Wirksamkeit der Produktkennzeichnungstechnologien zur Verhinderung von Einbruchdiebstählen bisher nicht belegt werden konnte und aktuell weder die erforderliche personelle noch die logistische Ausstattung bei der Polizei vorhanden ist, gehört „künstliche DNA" derzeit nicht zum Standard der polizeilichen Empfehlungspraxis.

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Quelle:

Ungebetene Gäste, Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
www.einbruchschutz.polizei-beratung.de, Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

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