Die DIN 18104 beschreibt, mit welchen Mitteln und in welcher Art man Fenster und Türen mit einbruchhemmender Sicherheitstechnik nachrüsten kann.
Es wird unterschieden zwischen der DIN 18104 Teil 1 und der DIN 18104 Teil 2.
Wenn man entsprechende Sicherheitstechnik verwenden möchte, lautet die Empfehlung der Polizei, sich für Produkte zu entscheiden, die nach DIN 18104 (Teil 1 oder Teil 2) geprüft/zertifiziert sind und gemäß dieser Norm eingebaut werden.