Unter innenliegender Sicherung oder im Falz liegender Sicherung versteht man insbesondere Pilzkopfzapfenbeschläge für Fenster, Balkontüren und Terrassentüren.
Diese Sicherungen sollten nach DIN 18104 Teil 2 geprüft/zertifiziert sein und grundsätzlich in Kombination mit einem abschließbaren 100-Nm-Fenstergriff im Fenster verbaut werden, um einen guten Schutz vor Einbrechern zu bieten.
Diese Art der mechanischen Sicherung ist nach außen hin nicht sichtbar, sodass ein einbruchhemmendes Fenster (bzw. eine einbruchhemmende Terrassentür oder Balkontür) sich unter ästhetischen Gesichtspunkten nicht von einem Standardfenster (Standard-Terrassentür / Standard-Balkontür) unterscheidet.
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