Nach DIN 18257 werden Schutzbeschläge auf ihre einbruchhemmende Wirkung geprüft. Dabei unterscheidet die Norm vier Widerstandsklassen von ES 0 (nicht ausreichende Einbruchhemmung) bis ES 3 (extrem einbruchhemmend).
ES steht für "Einbruchhemmender Schutzbeschlag".
Grundsätzlich muss der nach DIN 18257 geprüfte/zertifizierte Schutzbeschlag ein gewaltsames Abdrehen des Profilzylinders und einen direkten mechanischen Angriff auf den Schließmechanismus des Schlosses erschweren.
Die Polizei rät bei der Auswahl eines Schutzbeschlages zu einem nach DIN 18257 geprüften/zertifizierten Beschlag, der mindestens die Widerstandsklasse ES 1 aufweist. Zudem sollte der Schutzbeschlag eine Zylinderabdeckung (ZA) besitzen und mit einem Ziehschutz ausgerüstet sein.