Sicherheitslexikon

Errichter

Unter Errichtern versteht man im Zusammenhang mit Einbruchschutzmaßnahmen Unternehmen, die (die polizeilich empfohlene) Sicherheitstechnik verbauen - also die Sicherheitstechnik vor Ort errichten.

In fast allen Bundesländern in Deutschland führen die Landeskriminalämter Listen mit Unternehmen, die vom Landeskriminalamt als Errichter für mechanischen und/oder elektronischen Einbruchschutz anerkannt sind (kurz: LKA-Errichter). Die Unternehmen haben damit nachgewiesen, dass sie in der Lage sind, die von der Polizei empfohlene geprüfte/zertifizierte Sicherheitstechnik gemäß der einschlägigen Normen korrekt einzubauen und soweit notwendig zu warten.
Diese Listen heißen meist "Adressennachweise" und werden oft als "Errichterlisten" bezeichnet.

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