Mit dem Begriff "Errichterschulung" wird meist die sogenannte Grundschulung gemeinsam mit der Aufbauschulung des Errichterlehrgangs bezeichnet.
Fachunternehmen, die vom zuständigen Landeskriminalamt auf den Adressennachweis der Mechanik-Errichter (Mechanik-Errichterliste) aufgenommen werden möchten, müssen gemäß des Pflichtenkataloges des Landeskriminalamtes für Mechanik-Errichter an der Errichterschulung teilnehmen.
Im Rahmen dieser Schulung werden u. a. Fachwissen zur sicherheitstechnischen Nachrüstung von Fenstern und Türen nach DIN 18104 Teil 1 und Teil 2 sowie polizeiliches Know-how z. B. zu Täterarbeitsweisen, Schwachstellen an Gebäuden und Verhaltensprävention vermittelt.