Sicherheitslexikon

geprüft

Einbruchhemmende Produkte, so die polizeiliche Empfehlung, sollten nach den einschlägigen DIN-Normen zumindest geprüft, am besten zertifiziert sein.

"Geprüft" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Produkt gemäß der entsprechenden DIN-Norm von einem akkreditierten Prüfinstitut (z. B. VdS, ift Rosenheim) einer Prüfung unterzogen wurde und diese bestanden hat. Alle baugleich produzierten Produkte dürfen dann als "geprüft" bezeichnet werden.

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