Eine Handwerkskammer ist eine Organisation öffentlichen Rechts, der alle Handwerker aus dem Zuständigkeitsgebiet der Handwerkskammer angehören.
Zu den Aufgaben einer Handwerkskammer gehören u. a.:
- Interessenvertretung des Gesamthandwerks z. B. auf politischer Ebene
- Rechtsberatung der Handwerker z. B. in arbeitsrechtlichen oder unternehmensrechtlichen Fragen
- Ausbildung und Weiterbildung von Lehrlingen, Gesellen und Meistern
Die Handwerkskammer hat die Rechtsaufsicht über die örtlichen Innungen und Kreishandwerkerschaften.