Sicherheitslexikon

Kreishandwerkerschaft

Eine Kreishandwerkerschaft ist die geschäftsführende Stelle der örtlichen Innungen.

Sie bietet den innungsangehörigen Handwerkern verschiedene Serviceleistungen an, u. a.:

  • Rechtsberatung z. B. in arbeitsrechtlichen oder unternehmensrechtlichen Fragen
  • Ausbildung und Weiterbildung von Lehrlingen, Gesellen und Meistern
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