Eine Kreishandwerkerschaft ist die geschäftsführende Stelle der örtlichen Innungen.
Sie bietet den innungsangehörigen Handwerkern verschiedene Serviceleistungen an, u. a.:
- Rechtsberatung z. B. in arbeitsrechtlichen oder unternehmensrechtlichen Fragen
- Ausbildung und Weiterbildung von Lehrlingen, Gesellen und Meistern