Die Kommission Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (KPK) ist das Bund-Länder-Gremium der Polizei, an dem Vertreter der verschiedenen Polizeieinheiten - wie z. B. Landeskriminalämter, Bundeskriminalamt und Bundespolizei - teilnehmen.
Grundgedanke ist, die verschiedenen Behörden länderübergreifend zu vernetzen und gemeinsam Lösungen für Fragen der Kriminalprävention zu finden, soweit eine Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern sinnvoll oder notwendig ist. Damit setzt die Kommission Polizeiliche Kriminalprävention das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) um. Eine zentrale Geschäftsstelle koordiniert die Aktivitäten.