Als LKA-Errichter werden die vom Landeskriminalamt (LKA) anerkannten Errichter genannt.
In fast allen Bundesländern in Deutschland führen die Landeskriminalämter Listen mit Unternehmen, die als Errichter für mechanischen und/oder elektronischen Einbruchschutz anerkannt sind. Diese Unternehmen haben dem LKA damit nachgewiesen, dass sie in der Lage sind, die von der Polizei empfohlene geprüfte/zertifizierte Sicherheitstechnik gemäß der einschlägigen Normen korrekt einzubauen und soweit notwendig zu warten.
Diese Listen heißen meist "Adressennachweise" und werden oft als "Errichterlisten" bezeichnet.