Art des Handelns
Der Begriff "Modus operandi" bezeichnet bei der Polizei die Vorgehensweise eines Täters - also auf welche Art und Weise z. B. ein Einbrecher eingebrochen ist.
So ist für einen Einbrecher der typische Modus operandi, mit einem Schraubenzieher (Schraubendreher) ein ungesichertes Fenster bzw. eine ungesicherte Tür aufzuhebeln.