Öffentliche Räume kriminalpräventiv gestalten

Öffentlicher Raum von Grünanlagen über Pkw-Stellplätze bis hin zu Bahnhöfen kann so entworfen und geplant werden, dass sowohl unerwünschtes Verhalten als auch die Begehung von Straftaten verhindert werden.

Im Folgenden stellen wir Ihnen konkrete Empfehlungen der Polizei zur kriminalpräventiven Gestaltung öffentlicher Räume vor. Gerne stehen Ihnen die FachberaterInnen der Polizeibehörden mit individueller Unterstützung bei Ihrem Städtebauprojekt zur Verfügung.

Freiraum

  • Grenzen klar definieren – zwischen Flächen verschiedener Nutzung, zwischen Freiflächen und öffentlichem Bereich
    -> zum Beispiel durch: leichte bauliche Veränderungen - Begrünung - Beschilderung
  • Beleuchtung nach DIN 5044 Teil 1 sowie DIN 5035
  • Übertragung von Verantwortung auf die HausbewohnerInnen und damit Erhöhung der sozialen Kontrolle
    -> zum Beispiel durch: Einbindung in die Planung und Berücksichtigung von Wünschen - Einbindung in die Pflege konkreter Freiräume (Bsp.: MieterInnen-Garten)

Pkw-Stellflächen

  • Anlegen mehrerer von einander abgegrenzter, überschauberer Stellflächen
  • Zuteilung von Anwohnerparkplätzen durch abschließbare Klappbügel oder Schranken 
  • Pkw sollten hintereinander gestellt werden (erschwert TäterInnen, sich zu verbergen) 
  • ausreichende Dauerbeleuchtung
  • Beleuchtung von Gehwegen und Zufahrten durch versetzt gegenüber angeordnete Lampen mit Weißlicht
  • Aufhellung des Areals durch helle, widerstandfähige Farben und Markierungen
  • Pflanzung von Laubbäumen, deren Blattwerk erst in einer Höhe von 2m beginnt (Einsehbarkeit/Überschaubarkeit)

Fahrrad-Stellflächen

  • überdachte und abschließbare Metallboxen

Fuß- und Radwege

  • unterschiedliche Pflasterung
  • ausreichende Beleuchtung
    -> Beachtung der Richtlinien für Anlagen für Fußgängerverkehr
    -> Ausrichtung, sodass Gesichtsausdruck und Verhalten in einer Entfernung von mindestens 4m sichtbar sind
    -> gleichmäßiger Ausleuchtungsgrad ohne Blendwirkung und Dunkelzonen

Tiefgaragen/Parkhäuser

  • Hereinlassen von Tageslicht durch durchbrochene Fassadenelemente
  • ausreichende Beleuchtung in allen Garagen-Bereichen sowie Vermeidung von Schattenbildung in Ecken
  • Erhöhung der Lichtausbeute durch Deckenreflexionen mittels eines hellen Anstrichs
  • gut sichtbare Fahr- und Gehmarkierungen auf dem Garagenboden
  • Schilder mit Verhaltenshinweisen (Bsp.: keine Wertsachen im Fahrzeug lassen)
  • Benennung eines Ansprechpartners bei Problemen
  • Laufbreiten von 2m in Treppenhäusern und Verbindungsgängen
  • Verwendung von Glaseinsätzen in Wänden, Verbindungstüren, Aufzugstüren
  • Anlegen von Frauenparkplätzen
  • Nutzung sicherungstechnischer Anlagen (Videoüberwachung u. ä.)

Bahnhöfe und Haltestellen

  • Freundliche äußere Gestaltung
  • gute Überschaubarkeit
  • Sauberkeit z. B. durch Verwendung vandalismusresistenter Materialien
  • helle, freundliche Ausstattung
  • Taxiruf an Endhaltestellen, Bereitstellen von Sammeltaxen

Unterführungen/Tunnel

  • Hereinlassen von Tageslicht durch Lichtkuppeln und offene Treppen
  • ausreichende Beleuchtung
    -> Ausrichtung, sodass Gesichtsausdruck und Verhalten in einer Entfernung von mindestens 4m sichtbar sind
  • Verwendung eines hellen Anstrichs
  • Nutzung beleuchteter Werbeflächen

Quelle:

Städtebau und Kriminalprävention, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

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