Illegale Graffiti - was schützt Ihr Gebäude?

Gebäude und Objekte im öffentlichen Raum sind häufig Ziel von illegalen Graffiti. Es ist zu beobachten, dass je nach Lage und Art des Objektes ein unterschiedlich hohes Risiko besteht, Opfer von Farbvandalismus zu werden. Einfamilienhäuser in ländlichen Gebieten sind weniger betroffen als Mehrfamilienhäuser oder öffentliche Gebäude im urbanen Umfeld. Liegt ein Objekt auf dem Weg von üblichen Laufwegen der für illegale Graffiti in Frage kommenden Zielgruppen (z. B. Hauptbahnhof zur Szene-Diskothek), steigt die Wahrscheinlichkeit eines Graffiti-Anschlages.

Auch wenn eine sichere Vermeidung von unerwünschten Graffiti kaum möglich ist, haben sich doch einige Maßnahmen als sinnvoll erwiesen, die Wahrscheinlichkeit eines Farbanschlages zu verringern.

Vorbeugende Maßnahmen gegen illegale Graffiti

Beleuchtung
Graffiti-Maler sprühen ihre Werke üblicherweise im Schutz der Dunkelheit. An beleuchteten Stellen steigt das Risiko, entdeckt zu werden. Leuchten mit Bewegungsmelder sparen Strom und verstärken den Überraschungseffekt.

Fassadenbegrünung
Die flächige Begrünung von Fassaden, Mauern und Wänden verhindert das Anbringen von Graffiti und übernimmt zudem viele stadtökologische Funktionen. Es ergeben sich durch Pflanzenauswahl und Art der Rankhilfe (diese sollte nicht zur Kletterhilfe für Einbrecher werden), je nach Standort und örtlicher Situation, vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Um zu hohe Pflegeaufwendungen oder Folgeschäden durch das Pflanzenwachstum zu vermeiden, empfiehlt es sich, zuvor den Rat von Fachleuten einzuholen. Wenn für die Bepflanzung der öffentliche Bürgersteig genutzt werden soll, ist hierfür vorab die Zustimmung des Tiefbauamtes erforderlich.

Fassadenbeschichtung
Fassaden können zum Schutz vor Graffiti mit einer Beschichtung versehen werden. Die Beschichtung sorgt dafür, dass die Farbpartikel der Graffitifarbe nicht in die Fassade eindringen und so leichter entfernt werden können. Zu beachten ist, dass das Aufbringen der Schutzschicht zusätzliche Kosten verursacht und diese in der Regel nach einigen Reinigungsvorgängen erneuert werden muss. Außerdem wird die Luftdurchlässigkeit der Fassade beeinflusst. Es sollte daher im Einzelfall (durch einen Fachbetrieb) geprüft werden, ob sich eine Wand für eine Beschichtung eignet.

Auftragsgraffiti
Eine weitere Möglichkeit, illegale Graffiti zu vermeiden, ist die Gestaltung der Fassade mit einem Graffiti nach Wunsch. Fassadengestaltungen werden in der Regel von der Graffiti-Szene respektiert und nicht übermalt. Außerdem bieten sich gestaltete und unruhige Flächen für illegale Graffiti weniger an als eine weiße Wand, weil die Tags und Graffiti weniger auffallen. Der Auftraggeber kann das Motiv bestimmen und seine persönliche Note einfließen lassen.

Zaunanlagen, Hecken
Gefährdete Fassaden können auch mit einer Umzäunung oder größeren Hecken gegen unerwünschte Farbschmierereien geschützt werden, wenn sich Lage und Größe des Grundstückes dafür eignen.

Videoüberwachung
Eine Videoüberwachung kann Graffiti-Sprayer abschrecken, häufig ist auf den Aufnahmen jedoch nur eine dunkel gekleidete Person zu erkennen und eine Identifizierung des Täters nicht möglich. Grundsätzlich gelten dieselben Überlegungen wie bei der Videoüberwachung zum Einbruchschutz.

Umgang mit illegalen Graffiti

Wenn man mit einem illegalen Graffiti konfrontiert ist, rät die Polizei zu folgenden Maßnahmen:

  • Dokumentation des Schadens
  • Erstattung einer Strafanzeige
  • Zeitnahe Entfernung

1. Dokumentation des Schadens
Als Erstes sollte man Bilder vom Graffiti aufnehmen, um die Schäden zu dokumentieren. Es empfiehlt sich, Übersichtsfotos und Detailansichten anzufertigen. Die Übersichtsfotos dienen dazu, die Größe des Graffiti anhand des Bezuges zum Gesamtobjekt auch nach der Reinigung noch einschätzen zu können. Die Detailfotos lassen eventuell Rückschlüsse auf einen persönlichen Stil und den Umfang des Schadens zu.

Die Dokumentation dient der Polizei als Grundlage für Ermittlungen und erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzforderungen, wenn der Verursacher ermittelt werden kann. Ist man gegen Graffiti-Schäden versichert, benötigt zudem der Versicherer die Bilder zur Schadenregulierung.

2. Erstattung einer Strafanzeige
Illegale Graffiti sind eine Straftat. Dementsprechend sollte eine Anzeige bei der Polizei erfolgen. Nur wenn der Polizei Graffiti bekannt gegeben werden, können die Beamten eine Strafverfolgung einleiten und Tatzusammenhänge herstellen. Wird ein Täter ermittelt, hat er neben dem strafrechtlichen Verfahren auch die Schadensersatzansprüche des Geschädigten zu tragen.

3. Zeitnahe Entfernung
Graffiti sollten möglichst zeitnah entfernt werden. Ansonsten lockt die Stelle unter Umständen weitere Sprayer an, weil signalisiert wird, dass hier für längere Zeit die gewünschte Aufmerksamkeit für ihr Graffiti zu bekommen ist.

Daneben lassen sich Farbaufträge leichter entfernen, wenn sie noch keine Zeit hatten, um vollständig auszuhärten und sich dauerhaft mit dem Untergrund zu verbinden.

Welche Reinigungsmethode die richtige ist, hängt von der Art der geschädigten Fläche und der verwendeten Farbe ab. Es gibt hier kein „Allheilmittel“. Generell gilt, dass leichtere Verschmutzungen auf glatten Oberflächen leichter zu entfernen sind. Bei offenporigen Baustoffen wie Sandstein, Putz und Klinker kann die Verwendung von Lösungsmitteln den Schaden noch vergrößern, weil die Farbpartikel angelöst und in die Fassade hineingespült werden. Im Zweifel ist die Beurteilung des Schadens und die Auswahl der Reinigungsmethode durch einen Fachbetrieb die sichere Lösung. Fachbetriebe, die sich auf Graffitientfernung spezialisiert haben, kann z. B. die örtliche Maler- und Lackiererinnung benennen.

Quelle:

www.graffiti-muenster.de, Ordnungspartnerschaft Graffiti Münster

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